Sonntag, 24. Juli 2011

2006-2009 wurden in Norwegen (fast?) alle Vergewaltigungen durchwegs..

von Ausländern verübt.
screen:aftenposten
So "nebenbei" eine Realität, die kaum jemanden interessiert: Alle Vergewaltigungen 2006-2009 in Oslo gehen ausnahmslos auf das Konto von Ausländern, die nicht aus einem westlichen Land stammen! Die Opfer: Ethnische Norwegerinnen!
Außer den Betroffenen, die keine Stimme  haben wird das kaum erwähnt. Eine Realität nicht nur in Norwegen, die man auch nun, nach dieser grausamen Tat eines durchgedrehten Einzelgängers, nicht unter den Tisch kehren sollte (siehe screen, mit Google übersetzt) Es sind Tatsachen, für die auch amtierende Politiker Verantwortung tragen!
Es gibt zwar wenig mildes Wetter in Norwegen, dafür aber milde Strafen: Auch einen (Massen-) Mörder wie Anders Behring Breivik erwarten maximal 21 Jahre Haft in nicht unerträglichen Gefängnissen mit vorzüglichen Haftbedingungen...
Update: Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die eine lebenslange Haftstrafe abgeschafft haben. Das norwegische Rechtssystem kennt nur noch eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis.  Anders Behring Breivik kann bei einer Verurteilung dennoch für immer hinter Gittern bleiben. Schon beim Urteilsspruch kann ein Gericht die sogenannte Verwahrung ("forvaring") mit ungewissem Ende verhängen.  Die Sicherheitsverwahrung kann bereits nach der Verurteilung beginnen. Nach 21 Jahren "forvaring" kann diese Strafe dann zunächst um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Da die Anzahl dieser Verlängerungen um jeweils fünf Jahre nicht begrenzt ist, ist es nach Ansicht norwegischer Strafrechtsexperten möglich, dass ein so verurteilter Täter bis zu seinem Tod hinter Gittern sitzt.  Psychisch kranke Straftäter, die als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig eingestuft werden, kommen in Norwegen in eine geschlossene Fachklinik. Weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit geltende Patienten können bis zu ihrem Tod in der Klinik bleiben, denn der Aufenthalt in der Psychiatrie ist ebenfalls nicht von vornherein zeitlich befristet. Ein Staatsanwalt kann alle drei Jahre den Aufenthalt verlängern. Ein psychisch kranker Straftäter darf einmal im Jahr seine Entlassung beantragen. (dpa, red, STANDARD-Printausgabe, 26.7.2011) Quelle: derstandard.at




4 Kommentare:

  1. Ein fressen für die Links-Grünen!

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  2. Das interessiert doch keinen! Die Linken rufen zur "Strache-Jagd" auf und verprügeln so nebenbei ein paar Polizisten!

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  3. Leider ist nun jeder, der über die problematische Zuwanderung von orientalischen Wirtschaftsflüchtlingen nachdenkt, für die Linken ein "Nazi". (Auch für jene "Aktivisten", die auf den Schiffen der Gaza-Flotte mitreisten)
    Dieser echt bedauernswerte Vorfall wird den Maulkorb für Freidenker enger schnallen, doch die Fakten wie eine ausufernde Kriminalität und schleichende Islamisierung (Scharia-Duldung) bleiben bestehen...
    Guter Artikel bei "http://www.erstaunlich.at" über die "trauernden" Heuchler in der Politik....

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  4. ZITAT:
    "trauernden" Heuchler in der Politik....
    ZITATENDE:
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die in Beileidsbekundungen überschlagenden Politiker keine 10 Namen der Opfer nennen können. Und spätenstens in vier Wochen werden diese Heuchler, Norwegen nur mehr mit den Fjorden und der Mitternachtssonne in Verbindung bringen.

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